Ojikanje-Kehlgesang aus Kroatien ab sofort UNESCO Weltkuturerbe

17.11.2010 in der Kategorie: Kroatien Kultururlaub

Unter einem UNESCO Weltkulturerbe stellen sich Touristen in der Regel berühmte Sehenswürdigkeiten vor, die rund um den Globus besichtigt werden können. Seit dem Jahr 2003 haben aber auch Bräuche und Feste die Möglichkeit, von der UNESCO als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt und entsprechend geschützt zu werden. Aktuell tagt die UNESCO in Nairobi, der Hauptstadt Kenias, um dort noch bis Ende der Woche über die Aufnahme von 51 Vorschlägen aus aller Welt auf die Liste des immateriellen Weltkulturerbes zu beraten. Bereits als UNESCO Weltkulturerbe eingestuft wurde von der Jury der Ojikanje-Kehlgesang aus Kroatien, der in dem Land an der Adria seit Jahrhunderten gehegt und gepflegt wird. Der Kehlgesang ist in seinen unterschiedlichen Stilarten ansonsten vor allem in Zentralasien verbreitet und in Europa außer in Kroatien und einigen weiteren Balkanländern eigentlich nur noch auf Sardinien (Italien) in nennenswertem Umfang vertreten. Kostproben des Ojikanje-Kehlgesangs gibt es in Kroatien beispielsweise an wichtigen Feiertagen oder ähnlichen Anlässen. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des Obertongesangs, bei dem im Kehlkopf ein besonderer Resonanzkörper geschaffen und somit ein bestimmter Ton erzeugt wird. Weitere Beispiele für Traditionen, die sich ab sofort immaterielles UNESCO Weltkulturerbe nennen dürfen sind die Mittelmeerküche, die Teppichknüpfkunst aus dem Iran oder der Flamenco-Tanz aus Spanien.

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